Die Entstehung der siebenbürgisch-sächsischen Kirchenburgen-Historischer Kontext

Einleitung

Siebenbürgen ist weltweit bekannt durch den sehr fragwürdigen, ja unwürdigen Draculakult, der in seiner Primitivität und Geschichtsvergessenheit seinesgleichen sucht. Auch Schässburg kann ein Lied davon singen.

Siebenbürgen ist aber auch weltweit bekannt durch seine Burgenlandschaft, deren Herzstück die siebenbürgisch-sächsischen Kirchenburgen sind. Nirgends auf der Welt gibt es eine solche Dichte und Vielfalt von Wehrkirchen und Kirchenburgen wie im relativ engen Raum des Siedlungsgebietes der Siebenbürger Sachsen. Sie sind steinerne Zeugen einer höchst bewegten und gefahrvollen Zeit und haben ihren Erbauern größte Anstrengungen abverlangt, dies umso mehr, als sie nicht von der Obrigkeit ins Werk gesetzt wurden, sondern auf eigene Kosten und in Eigenregie der Bevölkerung. Welche Umstände haben nun zu ihrer Entstehung und ihrem stetigen Ausbau geführt? Im Folgenden wird der historische Kontext in Erinnerung gerufen, in dem nicht nur die Burgenlandschaft entstanden ist, sondern in dem auch die Menschen in Siebenbürgen ihre spezifische Prägung erfahren haben, eine Prägung, die bis heute noch in Sitten und volkscharakterlichen Eigenschaften zu erkennen sind. Dabei stütze ich mich neben der traditionellen siebenbürgisch-sächsischen Historiographie auf einschlägige neuere Veröffentlichungen von Hermann Fabini, Harald Roth, Konrad Gündisch und Thomas Nägler.

Ungarische Landnahme in Siebenbürgen

Für unseren Zusammenhang wesentlich ist die grundlegende Veränderung der Machtverhältnisse im Donau-Karpatenraum an der Wende des 9. zum 10. Jahrhundert. Beginnend mit dem Jahr 895 nahmen die finno-ugrischen Magyaren (Ungarn), aus dem nördlichen Schwarzmeergebiet über die Waldkarpaten eindringend, die pannonische Tiefebene in ihren Besitz. Zur Sicherung der neuen Heimat und zur Abschreckung der Nachbarn unternahmen sie bald Streifzüge nach Westen, die in Raub- und Beutezüge ausarteten und das spätkarolingische Westeuropa ein halbes Jahrhundert lang in Angst und Schrecken versetzten. Bereits 898 drangen die Magyaren in Oberitalien ein, 907 schlugen sie die Bayern unter Markgraf Luitpold vernichtend. Sengend und plündernd gelangten sie in der Folgezeit bis nach Otranto im Süden, nach Spanien im Südwesten und nach Bremen im Nordwesten.

Erst König Otto I. ist es auf dem Lechfeld bei Augsburg (955) gelungen, die Magyaren vernichtend zu schlagen. Sein Sieg, der ihm den Beinamen „der Große“ eingetragen hat, setzte den ungarischen Einfällen ein Ende. Die Zeitgenossen, auch die unterlegenen Magyaren, werteten das Ereignis als einen Sieg der Christenheit. Die Schlacht trug dazu bei, dass sich die Magyaren unter ihrem Großfürsten Geysa (972-997) aus dem Geschlecht der Arpaden dem Christentum zuwandten und sich staatlich zu organisieren begannen. Statt der Konfrontation suchten sie nun die Kooperation mit dem Abendland, dessen Religion sie übernahmen und deren staatliche Organisationsformen sie als Vorbild betrachteten.
Zwischen dem Deutschen und dem Byzantinischen Reich, den beiden Imperien, die jeweils für sich die Nachfolge des Römischen Reiches beanspruchten, entwickelte sich Ungarn zu einem wichtigen Faktor der ostmittel- und südosteuropäischen Politik. Seine Expansionsbestrebungen galten im Südwesten dem Zugang zum Adriatischen Meer, im Osten dem Erwerb Siebenbürgens, wegen seiner Bodenschätze, besonders wegen des für die Viehzucht dringend benötigten Salzes und wegen seiner Funktion als natürliches Bollwerk gegen Angriffe aus dem Osten und Südosten des Kontinents.

Das Vorrücken der Magyaren in Siebenbürgen im 10.-12. Jahrhundert wirkte sich nachhaltig auf die geschichtliche Entwicklung des Landes aus, das sie, von Pannonien aus gesehen, als „Land jenseits der Wälder“ bezeichneten. Die Landnahme Siebenbürgens erfolgte in mehreren Etappen, die von der innenpolitischen Situation in Ungarn, vom Widerstand der kleineren siebenbürgischen Herrschaftsbildungen, von den Beziehungen zum Byzantinischen Reich und zum Walachisch-Bulgarischen Zarat bestimmt wurden.

Dem Schutz der im Nordwesten Siebenbürgens angelegten Salzminen, neben denen bald Orte mit Hospites-Beteiligung entstanden, dienten jeweils zugeordnete Burgen, die sich ihrerseits in die planmäßige Struktur der Eroberung und des Landesausbaus einfügten: Östlich der Gebirge entstand bis zu den Südkarpaten hin eine Kette von Burgen, die als Ausgangspunkte für den Ausbau von Komitaten dienten und diesen oft den Namen gaben; so erklärt sich deren häufig anzutreffende längliche West-Ost-Ausdehnung. Dem Schutz des in Besitz genommenen Gebiets diente ein Verhausystem: dichten Wäldern vorgelagerte breite Ödlandstreifen, die ein Abfangen des Feindes möglich machen sollten. Nach der nächsten Verlegung der Verhaue wurde der Ödlandstreifen aufgesiedelt. Dieser Vorgang erfolgte in mehreren Etappen, 1150 wurde die Altlinie und um 1200 wurden die Karpaten erreicht. Der Grenzschutz richtete sich neben Byzanz vor allem gegen die Petschenegen und Kumanen, die gelegentlich, nachdem es sich in beiden Fällen um turkstämmige Ethnien handelte, in der Überlieferung verwechselt wurden.

Zu den wichtigsten Grenzwächtern Ungarns gehören die Szekler. Sie sind wohl ursprünglich ein Türk-Stamm, der sich früh den Magyaren anschloss. Szeklerorte sind sowohl an der West- als auch an der Ostgrenze Ungarns nachweisbar, in Siebenbürgen jeweils entlang der Verhausäume, die im Zuge der etappenweisen Eroberung mehrmals verlegt worden sind, bis die Szekler um die Mitte des 12. Jahrhunderts ihr heutiges Siedlungsgebiet in den Senken am Fuße der Ostkarpaten erreichten. So wurden sie beispielsweise aus der „terra Syculorum terrae Sebus“ bei Mühlbach in den späteren Szeklerstuhl Sepsi an den Ostkarpaten umgesiedelt.

Nach jedem Vorschieben der Grenze blieb das Ödland der alten Verhausäume frei und fiel an den König. Die Besiedlung dieses deshalb so genannten Königsbodens war aus strategischen und wirtschaftlichen Gründen wichtig. Notwendig erschien es, hier, im Vorfeld der neu errichteten Verhausäume, eine kriegstüchtige Bevölkerung anzusiedeln, die zugleich im Stande sein sollte, das Land durch Rodung urbar zu machen, Ackerbau, Handwerk und Handel zu treiben, möglichst auch den wachsenden Bedarf an Salz und Edelmetallen durch Erschließung der Bodenschätze zu decken.

Wie Thomas Nägler überzeugend nachgewiesen hat, waren diese zur Besiedlung freigemachten Flächen durchaus nicht ein „leeres, wüstes, herrenloses Gebiet“, wie die überlieferten Begriffe „terra deserta“ und terra vacua et inhabitata“ glauben machen könnten, sondern ein „verlassener Boden“ mit Bezug auf die Szekler, wobei nach neueren Forschungen auch von in unterschiedlicher Streuung vorhandenen rumänischen Siedlungen ausgegangen werden muss. Es muss auch davon ausgegangen werden,dass nicht alle Szekler ihre Wohngebiete verlassen haben, wie es auch Reste petschenegischer Siedlungsgruppen oder -grüppchen gegeben haben dürfte. Völlig menschenleer war also der den Neusiedlern zur Verfügung gestellte Boden nicht.

Ansiedlung der Siebenbürger Sachsen

Der riesigen Aufgabe der Verteidigung und wirtschaftlichen Erschließung der erworbenen Territorien waren die Magyaren allein wegen ihrer geringen Bevölkerungszahl nicht gewachsen, auch die als Grenz- und Hilfsvölker integrierbaren Bevölkerungsgruppen (oftmals waren es Flüchtlinge aus der südrussischen Steppe) wurden rar, und der Mangel an qualifizierten Fachkräften machte sich bald besonders im Bergbau bemerkbar. Die Magyaren erkannten – wie bereits der Staatsgründer Stephan der Heilige seinen Sohn Emmerich in einem „Libellus de institutione morum“, einer Art Fürstenspiegel, ermahnte -, dass einwandernde „Gäste verschiedene Sprachen und Sitten, verschiedene Lehren und Waffen mit sich bringen, die alle Reiche und den königlichen Hof schmücken und erhöhen, […] denn schwach und vergänglich ist ein Reich, in dem nur eine Sprache gesprochen wird und einerlei Recht gilt“. Dementsprechend kamen seit der Regierungszeit Stephans immer wieder deutsche Berater und kleinere mit Privilegien ausgestattete Siedlergruppen ins Land.

Ab Mitte des 12. Jh. wurde in rascher Folge die Hermannstädter Provinz, das Harbachtal, das Repser Land, der Unterwald und kurz danach Schäßburg besiedelt. 1224 erwähnt der Goldene Freibrief das Gebiet von Broos bis Draas, die sogenannten Sieben Stühle oder der Königsboden. Es folgten die Zwei Stühle Mediasch und Schelk. Gleichzeitig fand im Nösner Land und im Reener Ländchen eine rege Siedlungstätigkeit statt. Die Siedler ließen sich auch außerhalb des Königsbodens, also auf Adelsboden, nieder, wobei die ihnen dort zunächst gewährten Privilegien im Verlauf der Zeit immer mehr streitig gemacht wurden, sodass sie schließlich in den Hörigenstand herabsanken.

Der Deutsche Orden im Burzenland

Zu dieser Zeit berief König Andreas II. auch den Deutschen Orden ins Burzenland. Dieses im Karpatenbogen gelegene Gebiet, in das mehrere Pässe aus dem Osten und Süden führten, war besonders gefährdet und strategisch wichtig. Die Ritter gründeten mehrere Ortschaften und bauten eine erste Marienburg am Alt als Ordenssitz. In die Gründungen riefen sie deutsche Siedler, vornehmlich aus der Hermannstädter Provinz. Jüngste, noch nicht abgeschlossene Ausgrabungen deuten aber auch auf eine frühere Anwesenheit abendländischer Kolonisten in diesem Gebiet.

Der Aufenthalt des Deutschordens in Siebenbürgen blieb eine Episode:
vierzehn Jahre später, 1225, wurde er des Landes verwiesen. Der Orden beabsichtigte anscheinend von Anfang an, eine über das Burzenland hinausgreifende Eigenstaatlichkeit zu entwickeln und Steinburgen zu bauen, wie er es später in Preußen dann auch tatsächlich tat. Der König war nicht bereit derlei Eigenmächtigkeiten zu dulden.

Herkunft der Siebenbürger Sachsen

Die Auswanderung der Siedler erfolgte, darin sind sich die Wissenschaftler heute einig, weder aus einem eng begrenzten Raum, noch in einer erheblich großen Zahl. Sprachwissenschaftliche Studien lassen den Schluss zu, dass die ersten Siedlergruppen aus der Rhein-Moselgegend, aus Flandern und aus Nordfrankreich nach Siebenbürgen gekommen sind. Im weiteren Verlauf der Besiedlung sind auch aus anderen Teilen Deutschlands Auswanderer gekommen. Nach Th. Nägler kam der größere Teil der Siedler im 12. Jh. aus linksrheinischen Gebieten, während sich im 13. Jh. die Auswanderung von Franken nach Mittel- und Süddeutschland verlagerte. Die Siedler werden in den Urkunden zunächst als Teutonici, Flandreses und Latini bezeichnet. Erstmals erscheinen sie in der königlichen Kanzlei 1206 als Saxones, also Sachsen. Als Sachsen werden allerdings überall im mittelalterlichen Ungarn die Inhaber von Privilegien bezeichnet, die zunächst von sächsischen Bergleuten ausgehandelt worden sind, die man als seltene Fachleute für den Abbau der Bodenschätze dringend benötigte, in der Zips oder in Siebenbürgen ebenso wie in Bosnien und Serbien. Die Bergrechte, die man ihnen zusicherte, um sie ins Land zu locken und zum Bleiben zu veranlassen, enthalten den ganzen Katalog von Vorrechten, den mittelalterliche Kolonisten in Ungarn beanspruchen konnten: persönliche Freiheit, vererbbaren Besitz, eigene Verwaltung und Gerichtsbarkeit, kirchliche Autonomie durch freie Pfarrerwahl, geregelte, damit kalkulierbare Abgaben und sonstige Pflichten. „Sachse“ war somit synonym mit einem Rechtsstatus und nicht, wenn überhaupt, ein Herkunftsname.

Aufgrund von oft widersprüchlichen Forschungsergebnissen kann die Herkunftsfrage der Siebenbürger Sachsen nicht als abschließend geklärt betrachtet werden. Eine Klärung ist angesichts der Quellenlage auch kaum zu erwarten und erübrigt sich, wenn man davon ausgeht, dass die Kolonisten in kleinen Gruppen aus allen Gebieten des damaligen Reiches ausgewandert, unterschiedlicher regionaler und ethnischer Herkunft sind, und erst in Siebenbürgen zur einer Gruppe mit eigenem Identitätsbewusstsein, mit deutscher Sprache und Kultur zusammengewachsen sind.

Privilegierung

Die vorteilhaften Bedingungen des ungarischen Gastrechtes hat Geysa II. jenen angeboten, die er in sein Reich gerufen hat. Schriftlich festgehalten wurden sie 1224 im „Goldenen Freibrief“ seines Nachfolgers Andreas II., der „das am besten ausgearbeitete und weitestgehende Siedlerrecht, das westlichen Siedlern in Osteuropa verliehen wurde“ enthält. Zentrale Rechte waren die Selbstverwaltung, die freie Richter- und Pfarrerwahl und die gemeinschaftliche Steuerleistung. Der Gruppe stand bis ins 15. Jh. ein vom König ernannter Königsrichter, danach wurde er ebenfalls gewählt, die Rechtsgemeinschaft und ihr Territorium im Status eines Komitats waren königsunmittelbar.

Dieser Freibrief steht vermutlich im Zusammenhang mit der Goldenen Bulle von 1222, dem Grundgesetz des mittelalterlichen Ungarn, die der Adel dem König abgetrotzt hatte und in der dem Adel seine Freiheitsrechte einschließlich der Steuerfreiheit und des Widerstandsrechtes eingeräumt wurde. Diese weitgehenden Privilegien erinnern an das Liberum Veto in Polen, das die polnischen Herrscher so sehr schwächte. Auch die Auseinandersetzung mit dem Deutschen Orden zeichnete sich sicher schon ab. Der König brauchte also dringend ein loyales und kräftiges Gegengewicht, das er, wie die weitere Geschichte zeigte, zu Recht in den Siedlern sah. Dieser Freibrief, der im Verlauf der Jahrhunderte noch wiederholt bestätigt werden sollte, wurde so zur existentiellen Grundlage der erfolgreichen Entwicklung der Siebenbürger Sachsen.

Siedlungsform

Bezeichnend für die Siedler war, dass sie sich offensichtlich der ihnen zugewiesenen Rolle, nämlich Landesausbau und Verteidigung, voll bewusst waren. Die Eigenart der deutschen Siedlungen in Siebenbürgen besteht darin, dass die Aufteilung der Ackerfläche nach dem System des Gewanndorfes mit flämischen Hufen erfolgte. Dabei liegen im Unterschied zum Waldhufendorf die Äcker nicht unmittelbar hinter dem Haus, sondern außerhalb der Ortschaft, so dass die Häuser in geschlossenen Zeilen eng beieinander stehen und ein Straßen- Anger- oder Platzdorf bilden. Es liegt auf der Hand, dass das enge Zusammenrücken der Wohnhäuser gemeinschaftsfördernd ist und auch verteidigungstechnische Vorteile hat. Dass bei den deutschen Ortsgründungen Siebenbürgens dieser Siedlertyp gewählt wurde, deutet darauf hin, dass schon anfangs eine äußere Bedrohung vorhanden war, die die Neuankömmlinge veranlasste, diese Siedlungsform zu wählen. Diese Weichenstellung ist eine Grundvoraussetzung für die spätere Entwicklung der Kirchenburgen, die in einer Streusiedlung kaum vorstellbar sind. Ebenso wären die starken nachbarschaftlichen Bindungen, eine wesentliche Voraussetzung für das Zusammenschmelzen der heterogenen Gruppen zum Neustamm der Siebenbürgen Sachsen, nicht möglich gewesen. Schließlich ließ diese Siedlungsform, wie Th. Nägler nachweist, auch zu, dass auf Eigentumsrechte von vorhandenen Vorsiedlern (Rumänen, Szekler) geschmeidig Rücksicht genommen wurde.

Frühe Siedlungszeit

Diese „Siebenbürger Sachsen“ haben die ihnen zugewiesenen Gebiete in kurzer Zeit wirtschaftlich erschlossen, nicht nur den Boden nutzbar gemacht und die Agrartechnik verbessert, sondern auch die edelmetallreichen Gebiete der West- und Ostkarpaten (Siebenbürgisches Erzgebirge, Rodenauer Berge) und die Salzstöcke im Siebenbürgischen Hochland erschlossen, Gewerbe und Handel vorangebracht.

Bei dem mit voller Wucht 1241/2 hereinbrechenden Westfeldzug der Mongolen versagte ihr Verteidigungssystem jedoch vollständig. Zentrale Orte und Burgen wurden genauso überrannt wie die zahlreichen jungen sächsischen Siedlungen. Zu den materiellen Schäden kam die Halbierung der Bevölkerung und der Verlust großer Teile der Eliten. Obwohl König Bela bei Gewährung mehrerer Privilegien eine energische Neukolonisierung betrieb, blieben zahlreiche Orte dauerhaft Wüstungen. Ein neues Burgensystem, die massive Förderung der Städte und deren Wehranlagen sowie eine im Großen und Ganzen erfolgreiche Binnensiedlung brachten recht bald einen beachtlichen Aufschwung. Diese neuorganisierte Landesverteidigung konnte so tatsächlich dem zweiten Mongolensturm von 1285 und weiteren Tatareneinfällen der Goldenen Horde trotz hoher Verluste standhalten. Auf dem Königsboden ging man nach diesen schrecklichen Erfahrungen zügig daran die Städte massiv zu befestigen; auch in den ländlichen Siedlungen begann man allmählich mit dem Hochziehen von Ringmauern um die Kirchen herum und diese für Verteidigungszwecke auszubauen. Unter diesen eher günstigen Voraussetzungen setzte trotz gelegentlicher Erbfolgekriege eine etwa 100-jährige Blütezeit ein, die ihren Höhepunkt während der Regierungszeit Ludwig I. gegen Ende des 14. Jh. erreichte. Es war eine Zeitspanne, die G. D. Teutsch als „das Jahrhundert der Anjou, der Sachsen schönster Zeitraum“, bezeichnet hat.

Türkengefahr

Gegen Ende des 14. Jh. brach eine neue existentielle Gefahr über das Land herein, die über mehrere Jahrhunderte andauerte und das Land sowie seine Siedler bis aufs Äußerste herausforderte: Die Türkengefahr.
Die Osmanen fielen 1395 erstmals in Siebenbürgen ein, die Walachei war ihnen bereits 1387 tributpflichtig geworden. 1396 erlitt ein Kreuzzugheer bei Nikopolis eine schwere Niederlage, worauf das Reich Bayezids I. bis unmittelbar an die Grenzen Ungarns reichte. Die Reorganisation des ungarischen Verteidigungswesens löste die wenig zuverlässigen Adelsaufgebote zwar ab, konnte der Gefahr der Feldzüge der Osmanen und der andauernden Streifzüge ihrer Verbündeten jedoch nicht wirksam begegnen. Nach 1420 häuften sich die Einfälle und insbesondere die Grenzgebiete des Südens wie der Brooser Stuhl wurden in den folgenden Jahrzehnten wiederholt überrannt und gebrandschatzt, durch Vernichtung und Versklavung der Bewohner entvölkert, viele Städte (etwa Mühlbach und Broos) in ihrer Entwicklung dauerhaft beeinträchtigt. Berüchtigt waren vor allem die sogenannten „Renner und Brenner“, von den Sultanen geduldete berittene Freischärler, die Jahr für Jahr ihre Beutezüge machten und weit über die osmanischen Grenzen hinaus ausschwärmten und sogar bis tief nach Kärnten und die Steiermark vorstießen. Siebenbürgen war eines ihrer bevorzugten Ziele. Die permanente und unberechenbare Bedrohung führte zu einer starken Befestigung der Städte – zumal reiche Fernhandelsstädte wie Hermannstadt und Kronstadt wurden zu uneinnehmbaren Festungen – und in vielen Dörfern vor allem im Süden und Osten Siebenbürgens zum systematischen Ausbau der Kirchen zu Wehrkirchen und Kirchenburgen, wodurch sich die in dieser Region bis heute größte Konzentration solcher Baudenkmäler in Europa erklärt; Fliehburgen verloren nun, gerade für die Städte, ihre bisherige Bedeutung.

So wurden die ummauerten Städte seit dem Ende des 14. Jahrhunderts zum wirksamsten Schutz gegen die wachsende Bedrohung durch die osmanischen Türken. Sie widerstanden auch längeren Belagerungen und behinderten den Vormarsch größerer Truppenverbände, während die befestigten Dorfkirchen Schutz gegen kleinere Beutezüge boten. Solche Beutezüge waren geradezu auf der Tagesordnung, denn große Truppenverbände, die sich auf dem Vormarsch befanden, mussten ernährt und versorgt werden. Fouragetrupps schwärmten permanent aus, raubten, plünderten und mordeten. Wallenstein hat später diese Praxis zum Prinzip erhoben, nämlich: „Der Krieg ernährt sich selbst“, ein Prinzip, das bei einem Vormarsch großer Verbände einen bis zu 150 km breiten völlig verwüsteten Streifen zur Folge hatte.
Mit diesem einzigartigen System der Wehrkirchen und befestigten Städten fügten sich die Siebenbürger Sachsen in das vielgerühmte „Antemurale Christianitatis“ ein, in die Vormauer der Christenheit, welche die südosteuropäischen Völker gegen die vordringenden Türken gebildet haben. Nach dem Fall von Konstantinopel (1453) konnte der Bürgermeister von Hermannstadt stolz schreiben, seine Stadt sei nun „nicht allein des Königreichs Ungarn, sondern auch der ganzen Christenheit Schild und Schirm“.

Nationsuniversität

Die osmanische Bedrohung, aber auch die Gefährdung des privilegierten Rechtsstandes durch den ungarischen Adel bestimmten das städtische Bürgertum – angeführt von seiner patrizischen Oberschicht (Gräfen, später Kaufleute, reiche Handwerker und Bergbauunternehmer) die Initiative zum politischen Zusammenschluss der deutschen Siedlergemeinschaften zu ergreifen, die in vier territorial nicht ganz zusammenhängenden Gebieten lebten (den sog. Sieben Stühlen der Hermannstädter Provinz, den Zwei Stühlen des Kokelgebietes, dem Nösner und dem Burzenländer Distrikt). Unter Rückgriff auf die Vorgabe des Andreanischen Freibriefs („unus sit populus“ – einig sei die Gemeinschaft) wuchsen diese zur Sächsischen Nationsuniversität (Universitas Saxonum, die Gesamtheit der Sachsen) zusammen, der übergeordneten politischen, administrativen und gerichtlichen Instanz der freien Deutschen aus Siebenbürgen, einer Institution, die in manchem den Städtebünden in Westeuropa ähnlich ist. Der langwierige Prozess fand 1486 seinen Abschluss.

Es entstand damit ein starkes Gemeinwesen, das sich selbst verwaltete und dessen Bevölkerung allmählich zu einem Volk deutscher Muttersprache zusammenwuchs, mit dem eigentümlichen Dialekt einer Reliktmundart, die dem Luxemburgischen ähnelt, zu einem Volk mit einer besonderen Rechtsstellung im mittelalterlich-ungarischen, sich ständisch gliedernden Staat, mit eigenen Bewusstseinsinhalten, Erfahrungsräumen und Bewertungsmaßstäben und mit einem besonderen Zusammengehörigkeitsgefühl. Die Sächsische Nationsuniversität repräsentierte einen Stand freier, privilegierter Bürger und Bauern, war dessen Interessenvertretung im siebenbürgischen Landtag, dem außerdem der ungarische Adel und die freien szeklerischen Wehrbauern angehörten.

Das Wort Nation wurde damals im Sinne von Stand gebraucht – die Nationsuniversität repräsentierte ebenso wenig wie die ungarischen Adelskongregationen die Hörigen gleicher Sprach- bzw. Volkszugehörigkeit. Ebenso wie die ungarischen oder die rumänischen Hörigen (die übrigens schon damals die Bevölkerungsmehrheit in Siebenbürgen bildeten), waren die auf Adelsboden lebenden Deutschen in Siebenbürgen durch die Nationsuniversität nicht vertreten.

Dieser unter „Nationsuniversität“ subsummierte Nationsbegriff ist also primär nicht Ausdruck einer Volks-, sondern einer Standeszugehörigkeit, als Nebenprodukt verfassungsgeschichtlicher Abläufe das Ergebnis des bewussten Strebens nach Zusammenschluss und Verteidigung von Rechtspositionen einer privilegierten Gruppe. Insoweit weist die Nationsuniversität auch über den Rahmen der mittelalterlichen Universitäts- oder Konzilsnationen hinaus (siebenbürgisch-sächsische Studierende hatten überhaupt keine Hemmungen, sich nach dem Territorialitätsprinzip der „natio Hungarica“ anzuschließen). Sie bewährte sich deshalb in der frühen Neuzeit.

Zusammenbruch des Königreichs Ungarn

Gleichzeitig mit der inneren Konsolidierung der Siebenbürger Sachsen wuchs jedoch ihre äußere Bedrohung durch fortgesetzte türkische Überfälle trotz der zeitweise erfolgreichen Gegenwehr durch den erfahrenen Militärstrategen J. Hunyadi. Hinzu kamen noch Adels- und Szekleraufstände sowie 1514 ein Bauernaufstand unter Georg Dozsa, ein Bauernaufstand noch nie gekannter Ausmaße. Wegen zusätzlicher innerstaatlicher politischer Kämpfe und dem damit verbundenen Machtverlust des Königshauses war es kein Wunder, dass die weitaus unterlegenen ungarischen Streitkräfte in der Schlacht von Mohacs von den glänzend organisierten Truppen des Sultans vernichtet wurden und dem ungarischen Reich der Todesstoß versetzt wurde. Selbstverständlich wurde das sächsische Siedlungsgebiet trotz des inzwischen weitestgehend ausgebauten Verteidigungssystems erheblich in Mitleidenschaft gezogen. Wohnten noch um 1350 im Gebiet der Sieben Stühle ca. 70-80.000 Menschen, so verringerte sich diese Zahl im 15. und zu Beginn des 16. Jh. Auf 40-50.000. Besonders in der Umgebung von Broos, Mühlbach und im Harbachtal konnten sich zahlreiche sächsische Dörfer von den Zerstörungen nicht mehr erholen, sie wurden in der Folgezeit von Rumänen neu besiedelt oder blieben für immer Wüstungen bzw. der Boden wurde später unter den Nachbargemeinden aufgeteilt.

Nach dem Tod König Ludwigs II. in der Schlacht bei Mohacs kam es zur verhängnisvollen Doppelwahl, sowohl der Woiwode von Siebenbürgen Johann Zapolya als auch der Habsburger Erzherzog Ferdinand, der Bruder Kaiser Karls V. wurden von ihren jeweiligen Parteien auf den Thron gehoben. Der Thronstreit, der nun entbrannte und über 12 Jahre andauerte brachte erneut viel Leid und Elend über Siebenbürgen. Die Sachsen schwankten zwischen Johann und Ferdinand und wurden schließlich Parteigänger Ferdinands, eine völlige Fehlentscheidung, wie sich bald zeigen sollte. 1538 obsiegte Johann weitgehend. Der Westen und Norden Ungarns fiel allerdings an Ferdinand und das gesamte Land sollte nach dem Tode Johanns in der Hand Ferdinands wiedervereint werden. Dazu kam es jedoch nicht, denn nach dem Tode Johanns im Jahre 1540 wurde der Kanzler der Königin Isabella, der Witwe Johanns, der undurchsichtige und intrigante Mönch Martinuzzi, zur Schlüsselfigur im siebenbürgischen Geschehen. Unter ihm vollzog sich die Loslösung Siebenbürgens von Ungarn und die Gründung des selbständigen Fürstentums unter türkischer Oberhoheit. Auch er starb keines natürlichen Todes, er wurde später im Auftrag des kaiserlichen Generals Castaldo ermordet. Als entgegen der Abmachung mit Ferdinand der minderjährige Sohn Johanns, Johann Sigismund, zum König von Ungarn gewählt wurde, rückte Ferdinand gegen Buda vor. Die Türken machten nun kurzen Prozess eroberten in einem Feldzug Mittelungarn und verdrängten Ferdinand auf den West- und Nordteil Ungarns. Wieder wälzten sich Truppenverbände durch Siebenbürgen und hinterließen ihre grausamen Spuren. Es begann nun die 150-jährige Dreiteilung Ungarns. Der West- und Nordteil verblieb bei Habsburg, das leicht vergrößerte Siebenbürgen wurde selbständiges Fürstentum unter türkischer Oberhoheit, Mittelungarn mit Buda wurde als türkisches Paschalik integraler Bestandteil des Osmanischen Reiches.

Während all dieser politischen Verwicklungen waren häufig ausländische Heere im Land: Zapolya rief die Türken zu Hilfe, der Woiwode Siebenbürgens Stefan Mailath den Woiwoden der Moldau Petru Rares, und Martinuzzi hatte seine eigenen Söldner. Als 1550 österreichische Truppen ins Land kamen, begrüßte man sie als Befreier vom Türkenjoch, allein das Verhalten dieser Söldner war keinesfalls besser als das der anderen. Aus dieser geschichtlichen Sicht wird deutlich, dass die Kirchenburgen, ursprünglich der Türkengefahr wegen gebaut, ihre Bewährungsprobe gegen Gesetzlosigkeit, Anarchie und Verwirrung zu bestehen hatten. Nicht nur die großen Heere der Türken oder des Kaisers waren ihre eigentlichen Feinde, sondern die umherstreifenden Haufen von Söldnern und Abenteurern, die kein Recht und keine Ordnung kannten und die nur danach trachteten, zu plündern und möglichst viel Beute zu machen. In diesen Wirren betraten auch die schillerndsten Gestalten den siebenbürgischen Schauplatz, wie etwa der ehemalige Hermannstädter Stadtschreiber Reicherstorffer, der im Auftrage Ferdinands in Siebenbürgen umherreiste und mit seinen Söldnern zur allgemeinen Verwüstung des Landes beitrug.

Reformation

Vor diesem Hintergrund, der zeitweilig apokalyptische Formen annahm, wurde auf kirchlichem Gebiet die Reformation in Siebenbürgen vollzogen, die bereits in den 20er Jahren Anhänger hatte und sich nach 1541 mit grosser Schnelligkeit ausbreitete. Während die ersten Landtage des sich allmählich formierenden Fürstentums sich noch abwartend verhielten, wurde bereits 1552 entschieden, niemanden in der Ausübung der eigenen Religion zu behindern Die Landtage von 1557 und 1558 bekräftigten diese Entscheidung und erhoben die Glaubensfreiheit zum Gesetz, ein einmaliger Vorgang in Europa. 1571 fand die siebenbürgische Religionsgesetzgebung ihren Abschluss und der Fürst musste einen Eid auf die Wahrung der vier „rezipierten“, also voll anerkannten Konfessionen leisten. Es waren dies der katholische und der lutherische Glaube sowie der Calvinismus und der Unitarismus (Antitrinitarismus). Die Orthodoxen galten als toleriert.

Die Siebenbürger Sachsen hatten sich in enger Verbindung mit den deutschen Reformatoren für das Luthertum entschieden, und 1550 wurde durch einen Beschluss der Nationsuniversität eine neue, nun evangelische, Kirchenordnung zur allgemeinen Richtschnur erhoben. Die Reformation hatte erhebliche prägende Auswirkungen auf die Siebenbürger Sachsen. Die hochdeutsche Sprache fand Eingang in die geistige und geistliche Welt und das Schulwesen erhielt durch den reformatorischen Impuls seine über Jahrhunderte sehr geschätzten hohen Standards, die sich sogar bis in die Gegenwart auswirken. Die evangelischen Gemeinden und an ihrer Spitze die von ihnen selbst gewählten Pfarrer und Schultheissen scharten sich selbstbewusst um ihre Kirchen, verteidigten sich gemeinschaftlich in ihren Kirchenburgen und wurden so zu einer kirchlichen und politischen Einheit.

Siebenbürgen als Fürstentum

Um die Mitte des 16. Jh. verschlechterte sich die Lage in Siebenbürgen erneut. Nachdem 1553 die kaiserlichen Truppen abgezogen waren, musste das Fürstentum die türkische Oberhoheit endgültig anerkennen und einen jährlichen Tribut zahlen. Hinzu kam im gleichen Jahr eine Pestepidemie, die Tausende von Bürgern in Hermannstadt, Kronstadt und anderen Ortschaften dahinraffte. Königin Isabella und nach ihrem Tod 1559 ihr Sohn Johann Sigismund konnten der Verwüstung im Land nicht Einhalt gebieten. Dem Gebot der Zeit gehorchend bauten die Sachsen die Wehranlagen ihrer Städte und Burgen der neuen Kriegstechnik entsprechend aus. Nach dem Tod Johann Sigismunds wurde 1571 Stefan Bathory zum Fürsten gewählt, ihm folgte 1575 nach seiner Wahl zum König von Polen sein Bruder Christoff Bathory und nach dessen Tod 1581 der minderjährige Sigismund Bathory Die Außenpolitik des jungen Fürsten Sigismund am Ende des 16. Jh. offenbarte die labile Lage und die Machtlosigkeit des Fürstentums sowie seine Abhängigkeit vom Gleichgewicht zwischen den Machtblöcken: Als der Fürst 1594 der gegen die Osmanen gerichteten Heiligen Liga unter Führung der Habsburger beitrat, zeigte der sogenannte „Lange Türkenkrieg“ 1599 – 1605 auch im Landesinneren Konsequenzen. Während dieser Zeit kam es zu Zuständen, die ansatzweise bereits aus den 1550er Jahren bekannt waren: Kaiserliche Truppen besetzten das Land mehrmals und beanspruchten die Herrschaft im Namen des habsburgischen Königs von Ungarn, sie lieferten sich Auseinandersetzungen mit den Osmanen, setzten die Landesverfassung außer Kraft, unterbanden die Religionsfreiheit und betrieben die Rekatholisierung des Landes. Die Stände wehrten sich dagegen heftig, doch vergebens. Bis 1605 wechselte die Landesherrschaft mehrmals von Sigismund Bathory zu den kaiserlichen Generälen, von den Favoriten der Habsburger zu jenen der Osmanen oder Polens.

Eine Episode war dabei 1600 die kurzzeitige Vereinigung der Woiwodenwürden der Walachei und der Moldau sowie der Herrschaft über Siebenbürgen in der Hand des walachischen Landesherrn Michael, die sich aus dem wirren Machtringen ergab; in der rumänischen Historiographie wird dieses Ereignis als vermeintliche erste Vereinigung der „drei rumänischen Länder“ im Vorgriff auf den Nationalstaat bis in die Gegenwart mythisch überhöht.

Eine dramatische Folge der unübersichtlichen Verhältnisse war eine Verwüstung ganzer Landstriche einschließlich der Zerstörung der Orte und aller materiellen Ressourcen sowie einer radikalen Dezimierung der Bevölkerung bis hin zu deren völligen Auslöschung. Es kam im Fürstentum somit erstmals zu Verhältnissen, wie sie der Dreißigjährige Krieg schon bald nach Mitteleuropa bringen sollte. Das blutige Regiment des kaiserlichen Generals Giorgio Basta und seiner Offiziere in Siebenbürgen, das die politische Freiheit der Stände und vor allem die Religionsfreiheit drastisch beschnitt oder aufzuheben versuchte, beschwor schließlich einen Aufstand herauf. So wie die Fürsten Siebenbürgens bis Mitte des 17. Jh. überwiegend aus den großen und begüterten Magnatenfamilien des kaiserlichen Oberungarn stammten, die auf diese Weise im Fürstentum eine Zuflucht zur Wahrung ihrer Standesfreiheit suchten, so ging auch die Bewegung unter Stefan Bocskai 1604 von dort aus. Bocskai fand die Anerkennung der Pforte, sodass der Kaiser sich im Wiener Frieden von 1606 notgedrungen mit ihm arrangieren musste. Das Land atmete auf und hoffte nun endlich Frieden zu finden.

Der bald danach gewählte geradezu paranoide Fürst Gabriel Bathory jedoch hat in seiner kurzen Regierungszeit (1608-1613) mehr Unglück über das Land gebracht, als je ein anderer unter seinen Vorgängern oder Nachfolgern. Geradezu krankhaft blutrünstig, gewalttätig und gleichzeitig übersteigert ehrgeizig verfolgte er seine Ziele. In seiner Raffgier stürzte er sich vor allem auf die Städte und Dörfer der Sachsen und vernichtete alles, was im hinderlich war. Besonders zu leiden hatte Hermannstadt, dessen er sich durch List bemächtigte und beinahe ausrottete. Sein anschließender Verwüstungszug durch das Burzenland kam schließlich vor den Mauern Kronstadt zum Stillstand, wobei aber Kronstadt in der berühmten Schlacht bei Marienburg einen hohen Blutzoll zahlen musste. Selbst die Osmanen wollten diesem Treiben nicht mehr länger zusehen und ernannten Gabriel Bethlen zum Fürsten, der dann mit einem großen türkischen Heer heranrückte. Gabriel Bathory wurde auf der Flucht von seinen eigenen Leuten erschlagen. Erst die folgenden calvinistischen Fürsten Siebenbürgens brachten das Land allmählich zur Ruhe. Unter ihnen ragt Gabriel Bethlen hervor, der das Land allmählich wieder zu einer bescheidenen Blüte führte.

Die außenpolitischen Eskapaden des Fürsten Georg II. Rakoczi ab 1657 machten jedoch das sogenannte „Goldene Zeitalter“ des siebenbürgischen Fürstentums wieder zunichte. Strafexpeditionen großer osmanischer Heere mit krimtatrischen, walachischen und moldauischen Truppen, habsburgische Interventionen, wiederholte innersiebenbürgische Zwistigkeiten und Gegenfürsten brachten dem Fürstentum bis 1662 abermals Verwüstungen, die mit der massiven Zerstörung von lebens- und Wirtschaftsräumen sowie menschlichen Lebens an den Rand des Abgrunds führten. G. D. Teutsch beschreibt die Zeit mit den Worten „Schrecken ohne Ende“. Zusammen mit den Verheerungen der vorangegangenen Jahrhundertwende kam dies einem nicht wieder aufzufangenden Aderlass des Landes gleich, in dessen Freiräume nun verstärkt neue Gruppen stießen: Neben einzelnen kleinen Gemeinschaften wie Juden, Täufern, Bergbauleuten, katholischen Bulgaren oder Armeniern waren dies vor allem Orthodoxe, also Rumänen, aus den weniger gefährdeten Berg- und Gebirgsregionen und aus den Nachbarprovinzen, die hier als Arbeitskräfte und Steuerzahler zunächst nicht ungern gesehen waren. Erst unter dem 1661 von der Pforte gegen Widerstände durchgesetzten Fürsten Michael Apafi (bis 1690) kam es dann wieder zu einer vorübergehenden Verschnaufpause, die jedoch immer wieder unterbrochen wurde, durch den Durchzug tatarischer und türkischer Verbände angesichts der sich zuspitzenden habsburgisch-türkischen Auseinandersetzung. Weitere Verwüstungen in dem ohnehin schon verödeten Land waren die Folge.

1699 mit dem Frieden von Karlowitz wurde zwar die österreichische Herrschaft über Ungarn und Siebenbürgen völkerrechtlich festgeschrieben, aber die Habsburger waren dadurch noch keineswegs endgültig etabliert. Die bereits seit den 1660er Jahren gärende Unruhe, die sich etwa in Oberungarn zunächst in einer Erhebung des Adels, der Städte und entwurzelter Bauern, dann in der Opposition unter Imre Thököly (erster Kuruzzenkrieg) manifestierte, fand ab 1703 im sogenannten zweiten Kuruzzenkrieg unter Franz Rakoczi ihre Fortsetzung. Dessen Erfolge und die weitverbreitete Unzufriedenheit über die neue habsburgische Landesherrschaft führten schon 1704 zu seiner Fürstenwahl durch den Landtag. Die nun folgenden Jahre, die in der ungarischen Historiographie national verklärt als „Freiheitskampf“ bezeichnet werden, sind am ehesten mit Bürgerkrieg zu vergleichen. In diesem standen sich nicht nur unzufriedener Hoch- und Kleinadel im Bündnis mit Städten und Bauern einer österreichischen Soldateska, sondern auch die Nationen der Szekler und Sachsen gegenüber, dazwischen tatarische, walachische, moldauische Bündnistruppen der Osmanen. Unablässige Scharmützel und Kämpfe ruinierten das Land ein weiteres Mal. Schließlich ermattete der Krieg angesichts der Verödung des Landes und es kam endlich 1713 zum Friedensschluss von Sathmar. Die Habsburger übernahmen nun endgültig ein weitgehend zerstörtes, verarmtes und abermals entvölkertes Land, das durch die wiederholten verheerenden Kriegswirren nicht nur geographisch zu einer Randprovinz eines Riesenreiches wurde. Die Kirchenburgen hatten sich jedoch auch in dieser Situation als letzter Zufluchtsort für Leben und Gut noch einmal bewährt.

Schlussfolgerungen und Schluss

Durch die Herrschaft der Habsburger in Siebenbürgen verlor das Selbstverteidigungssystem der Sachsen allmählich seinen Sinn. Trotzdem bleiben die Kirchenburgen auch während der folgenden Jahrhunderte bestehen, sei es aus Ehrfurcht und Erinnerung an schwere Zeiten, oder weil sie als Schöpfungen des Gemeinschaftswesen der Dorfbewohner auch weiterhin eine Aufgabe erfüllen konnten. Im Unterschied zu den Stadtbefestigungen, die im 19. Jh. mit Ausnahme von Schäßburg abgetragen wurden, hat man im Zuge der Modernisierung der sächsischen Dörfer Ende des 19. Jh. nur in wenigen Ortschaften die Burgringe abgetragen, um aus den Baumaterialien Schulen zu errichten. So kommt es, dass auch heute noch eine stattliche Anzahl von Kirchenburgen in ihrer durch das Mittelalter geprägten Form erhalten sind.

Zur Anhänglichkeit der siebenbürgisch-sächsischen Bauern an ihre Kirchenburg gibt Hermann Fabini eine plausible Erklärung:
Unter dem äußeren Druck, der de facto ein ständiger Begleiter sächsischer Geschichte war, haben sich beginnend mit der Ansiedlung ausgeprägte Formen des Gemeinschaftswesens herausgebildet. Es ist anzunehmen, dass die Anfänge dieser Gemeinschaftsformen auf die militärische Gliederung der Ansiedler zurückgehen, da Aufbau und Verteidigung Hand in Hand gingen. Schon bei der Anlage der Ortschaften war eine Tendenz zu räumlichem Zusammenrücken der einzelnen Wirtschaften festzustellen. Dieses war notwendig, um Gefahren von außen mit wirksamem, gemeinsamem Handeln zu begegnen. So entwickelte sich ein Not- und Hilfsgemeinschaft, die später auch auf den Gebieten der Religion, Wirtschaft, Verwaltung, Verteidigung, des Glaubens und der Geselligkeit mehrfach Aufgaben übernommen hat. Verschiedene nebengeordnete Gemeinschaften sind seit dem Mittelalter bekannt: Zehntschaften, Nachbarschaften, Bruder- und Schwesternschaften. Ohne das Nachbarschaftswesen sind Struktur und Charakter des sächsischen Dorfes nicht zu erfassen. Diese gesellschaftliche Organisationsform war sicher sehr effektiv bei der Notwendigkeit ständig verteidigungsbereit und verteidigungsfähig zu sein, nachdem ein regelmäßiges Exerzieren oder Drill für eine bäuerliche Bevölkerung nicht in Frage kam. Eine Wechselwirkung zwischen einer spezifischen Ausformung der Überlebenskapsel Kirchenburg und der durchorganisierten Gesellungsform ist daher sicher nicht von der Hand zu weisen.

Bemerkenswert ist eine Feststellung, die der englische Schriftsteller Charles Boner anlässlich einer Reise durch Siebenbürgen 1863/4 machte: Allein ich kann nicht umhin zu gestehen, dass, als ich öfter mit den Dorfbewohnern zusammenkam und näher mit ihnen bekannt wurde, es mir schien, als ob in ihrem Benehmen etwas Conventionelles liege, etwas Manieriertes und Gezwungenes, das ihnen aber durch lange Gewohnheit schließlich zur zweiten Natur geworden sein mag….. unter diesen Landleuten herrscht überall dieselbe Ruhe, dieselbe starre Gleichförmigkeit in Haltung und Benehmen…….Im Umgang mit den sächsischen Landleuten wird man gewiss eine übertriebene Förmlichkeit auffallend finden……Strenge Ordnung, wunderbare Regelmäßigkeit in allen seinen Einrichtungen war stets die Grundlage seiner Existenz. Davon hing übrigens sein politisches wie sein gesellschaftliches Leben ab in Zeiten, wo er ohne diese Eigenschaften den ihn umgebenden feindlichen Einflüssen rettungslos hätte erliegen müssen. Wir haben gesehen, dass er selbst heutigen Tages weder säet oder erntet, wie oder wann es ihm gerade gelegen wäre, sondern zu den von der Gemeinde festgesetzten Zeiten; so ist er gewöhnt, seinen Willen anderen unterzuordnen. Daher mag es auch kommen, dass man bei diesen Leuten so geringe Selbstbestimmung, so wenig natürliche Spontaneität des Wollens und Fühlens findet.

Gewiss ist die Beobachtung richtig, dass dem sächsischen Bauern im nachbarschaftlichen organisierten Gemeinschaftsbereich außerhalb seines Haushalts kaum individuelle Freiheit zugestanden wurde. Doch findet hier ein Übergang der individuellen Freiheit in die Freiheit der Gemeinde statt. Die Preisgabe der Freiheit des Einzelnen setzt sich in historisch notwendige Unabhängigkeit der Gemeinschaft um, schöpferische Kräfte werden auf der Gemeindeebene ausgelebt. Wenn Architektur als Abbild ihrer Erbauer zu sehen ist, ergibt sich folgende Parallele: Wenn das Bauernhaus die Widerspiegelung der Familie, des Haushalts ist, so ist die Kirchenburg das Spiegelbild der nachbarschaftlich organisierten Gemeinde. Für jeden Kenner der Kirchenburgen ist klar ersichtlich, dass die enorme Vielfalt von architektonischen Formen, die unter anderem ihre Klassifizierung unmöglich macht, Ausdruck jener angestrebten Freiheit der Gemeinde ist. Einer ähnlichen Vielfalt begegnen wir auch auf anderen Gebieten, zum Beispiel im Bereich der Dialekte.
In der Sublimierung der persönlichen Freiheit zur Gemeindefreiheit ist letztendlich auch die Erklärung für die nahtlose ästhetische und funktionale Eingliederung der Kirchenburg in das Ortsbild zu finden. Sicher beruht ein guter Teil der Aussagekraft der Kirchenburgen darauf, dass der Beschauer im Unterbewusstsein den Vorgang der Konzentration vieler individueller Kräfte zu einer Gesamtleistung miterlebt. Es muss aber nochmals darauf hingewiesen werden, dass es sich um eine Wechselbeziehung Gemeinde – Kirchenburg handelt, dass die Burg zum Identifikationsraum der Gemeindemitglieder wird, dass sie folglich nicht nur ein Symbol der Gemeinschaft ist, sondern in bescheidenem Raum auch Äußerungen individueller Art ermöglicht, wie etwa in der Kirche angebrachte Epitaphe, Gedenktafeln und -fahnen einzelner Familien sowie eigene Gaden, Getreidetruhen u. dgl. innerhalb der Ringmauern.

Bis heute besteht eine enge emotionale Verknüpfung zwischen Kirchenburg und Gemeindegliedern; die häufigen Geschenke ehemaliger Dorfbewohner zur Verschönerung oder Restaurierung der Burg lassen darauf schließen, dass diese Bindung tief reicht und dass selbst radikalste Änderungen des Lebensstils – wie etwa die Auswanderung- sie nicht völlig zerstören konnten. Trotz des Widerspruchs zwischen ihrem mittelalterlichen Charakter und unserer Zeit hat die Kirchenburg bis heute ihre gemeinschaftsprägende Funktion nicht verloren. Sie ist für viele, bewusst oder unbewusst, Ausdruck des Selbstverständnisses der Siebenbürger Sachsen geblieben.

Mai 2011

Karl Scheerer